Wichtig für die KV-Wahl!

Nachricht 17. Februar 2024

In den evangelischen Kirchengemeinden werden in diesen Tagen neue Kirchenvorstände gewählt. Bis zum 10. März sind alle Kirchenmitglieder aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und damit über das Leitungs-Gremium ihrer Gemeinde vor Ort zu entscheiden. Zum ersten Mal geschieht die Stimmabgabe in diesem Jahr nicht direkt am Wahltag, sondern in Form einer reinen Briefwahl oder auch einen Online-Stimmabgabe. Superintendent Fulko Steinhausen hat noch einen Hinweis zur Wahl: „Ich freue mich, dass ich aus den Gemeinden höre, dass insgesamt jetzt schon viele Wahlbriefe eingehen und die Gemeindeglieder sich recht stark an der Wahl beteiligen. Wir erhalten aber auch immer wieder Fragen zum Ablauf. Wir möchten natürlich, dass möglichst alle abgegebenen Stimmen auch gezählt werden können. Deshalb achten Sie bitte auf den Zettel mit dem Ablauf, der Ihren Unterlagen beiliegt“. Der Kirchenkreis weist besonders darauf hin, dass bei der Briefwahl immer der kleine Umschlag mit dem Stimmzettel und der Wahlschein in den Rücksende-Umschlag gesteckt werden müssen. Nur so kann die Stimme gezählt werden. Alle Stimmzettel, die einfach nur in den Briefkasten der Kirchengemeinde eingeworfen werden, sind leider ungültig. Der Superintendent lädt auch weiterhin zur Kirchenvorstands-Wahl ein: „Nutzen Sie doch die nächsten Tage noch zur Stimmabgabe! Und Sie können es sich sogar bequem machen und müssen den Brief gar nicht selbst in der Gemeinde abgeben, sondern einfach in einen Post-Briefkasten werfen. Das Porto bezahlt die Landeskirche!“