"Der Kirchenvorstand (KV) ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er besteht aus acht KV-Mitgliedern und der Pastorin. Die kirchlichen Gebäude, Ländereien und der Friedhof werden vom Kirchenvorstand verwaltet. Er ist verantwortlich für die Umsetzung des Haushaltsplans. Weiterhin ist er Arbeitgeber für die in der Kirchengemeinde angestellten Mitarbeitenden.
Er hat mit der Pastorin gemeinsam die geistliche Leitung der Kirchengemeinde inne. Er arbeitete mit daran, dass Kirche im Dorf und für das Dorf tätig ist. Er gewinnt, begleitet und fördert ehrenamtlich Mitarbeitende. Der Kirchenvorstand macht die Ziele der Gemeindearbeit bekannt und informiert über Entscheidungen.
Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher stehen als Ansprechpartner zur Verfügung für Fragen, Anregungen, Wünsche.
Einzelne Mitglieder sind für bestimmte Bereiche der Gemeindearbeit zuständig."
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